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Neue Regeln für E-Scooter ab 1. Mai

  • 29. Apr.
  • 1 Min. Lesezeit

Ab 1. Mai gelten neue Regeln für E-Scooter. Ziel ist es, die Sicherheit für alle Verkehrsteilnehmer:innen zu erhöhen und klare, einheitliche Vorgaben zu schaffen. E-Scooter werden künftig rechtlich als Fahrzeuge behandelt und unterliegen damit strengeren Bestimmungen.


Die wichtigsten Änderungen im Überblick:



Rechtliche Einstufung:E-Scooter gelten nun offiziell als Fahrzeuge und unterliegen den entsprechenden Verkehrsregeln.


Blinker verpflichtend:Richtungsanzeiger müssen auf beiden Seiten des Lenkers vorhanden sein.


Bremsanlage vorgeschrieben:Jeder E-Scooter muss mit einer funktionierenden Bremsanlage ausgestattet sein.


Hupe oder Klingel:Ein akustisches Warnsignal ist verpflichtend.


Alkohollimit:Es gilt ein Grenzwert von 0,5 Promille.


Helmpflicht:Für Kinder und Jugendliche bis 16 Jahre ist das Tragen eines Helms verpflichtend.


Gelbe Rückstrahler:Diese müssen auf beiden Seiten angebracht sein, um die Sichtbarkeit zu erhöhen.


Beleuchtung bei Dunkelheit:Vorgeschrieben sind ein weißes Vorderlicht und ein rotes Rücklicht.


Nutzung der Verkehrsflächen:Das Fahren ist auf Radwegen erlaubt, auf Gehsteigen hingegen verboten.


Keine Mitnahme von Personen:Das Transportieren einer zweiten Person auf dem E-Scooter ist nicht erlaubt.

 
 
 

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