Neue Regeln für E-Scooter ab 1. Mai
- 29. Apr.
- 1 Min. Lesezeit
Ab 1. Mai gelten neue Regeln für E-Scooter. Ziel ist es, die Sicherheit für alle Verkehrsteilnehmer:innen zu erhöhen und klare, einheitliche Vorgaben zu schaffen. E-Scooter werden künftig rechtlich als Fahrzeuge behandelt und unterliegen damit strengeren Bestimmungen.
Die wichtigsten Änderungen im Überblick:
• Rechtliche Einstufung:E-Scooter gelten nun offiziell als Fahrzeuge und unterliegen den entsprechenden Verkehrsregeln.
• Blinker verpflichtend:Richtungsanzeiger müssen auf beiden Seiten des Lenkers vorhanden sein.
• Bremsanlage vorgeschrieben:Jeder E-Scooter muss mit einer funktionierenden Bremsanlage ausgestattet sein.
• Hupe oder Klingel:Ein akustisches Warnsignal ist verpflichtend.
• Alkohollimit:Es gilt ein Grenzwert von 0,5 Promille.
• Helmpflicht:Für Kinder und Jugendliche bis 16 Jahre ist das Tragen eines Helms verpflichtend.
• Gelbe Rückstrahler:Diese müssen auf beiden Seiten angebracht sein, um die Sichtbarkeit zu erhöhen.
• Beleuchtung bei Dunkelheit:Vorgeschrieben sind ein weißes Vorderlicht und ein rotes Rücklicht.
• Nutzung der Verkehrsflächen:Das Fahren ist auf Radwegen erlaubt, auf Gehsteigen hingegen verboten.
• Keine Mitnahme von Personen:Das Transportieren einer zweiten Person auf dem E-Scooter ist nicht erlaubt.
























Kommentare