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Neue Regeln für E-Scooter ab 1. Mai

29. Apr.
1 Min. Lesezeit

Ab 1. Mai gelten neue Regeln für E-Scooter. Ziel ist es, die Sicherheit für alle Verkehrsteilnehmer:innen zu erhöhen und klare, einheitliche Vorgaben zu schaffen. E-Scooter werden künftig rechtlich als Fahrzeuge behandelt und unterliegen damit strengeren Bestimmungen.


Die wichtigsten Änderungen im Überblick:



• Rechtliche Einstufung:E-Scooter gelten nun offiziell als Fahrzeuge und unterliegen den entsprechenden Verkehrsregeln.


• Blinker verpflichtend:Richtungsanzeiger müssen auf beiden Seiten des Lenkers vorhanden sein.


• Bremsanlage vorgeschrieben:Jeder E-Scooter muss mit einer funktionierenden Bremsanlage ausgestattet sein.


• Hupe oder Klingel:Ein akustisches Warnsignal ist verpflichtend.


• Alkohollimit:Es gilt ein Grenzwert von 0,5 Promille.


• Helmpflicht:Für Kinder und Jugendliche bis 16 Jahre ist das Tragen eines Helms verpflichtend.


• Gelbe Rückstrahler:Diese müssen auf beiden Seiten angebracht sein, um die Sichtbarkeit zu erhöhen.


• Beleuchtung bei Dunkelheit:Vorgeschrieben sind ein weißes Vorderlicht und ein rotes Rücklicht.


• Nutzung der Verkehrsflächen:Das Fahren ist auf Radwegen erlaubt, auf Gehsteigen hingegen verboten.


• Keine Mitnahme von Personen:Das Transportieren einer zweiten Person auf dem E-Scooter ist nicht erlaubt.

 
 
 

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